Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angaben gemäß § 5 TMG:
Tresolution Energy GmbH
Burggrafenlacher Weg 4
65428 Rüsselsheim am Main
Kontakt
Telefon: 0160-5608988
E-Mail: info@tresolution-energy.de
Registereintrag
Amtsgericht Darmstadt
HRB 106087
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE366246413
Vertretungsberechtigte
Günter Sobeloff und Timo Rexer
Zuständige Aufsichtsbehörde
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Telefon: 06152/989-0
E-Mail: info@kreisgg.de, www.kreisgg.de
Verbraucherinformationen
Online-Streitbeilegung gemäß Art.14 Abs.1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr
§ 1 Geltungsbereich, Form
- Die hier dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für jede geschäftliche Interaktion zwischen Tresolution Energy GmbH und ihren Geschäftspartnern bindend. Sollten die Geschäftspartner eigene Geschäftsbedingungen haben, werden diese nur dann Teil des Vertrages, wenn eine explizite Zustimmung unsererseits vorliegt. Eine solche Zustimmung kann nicht angenommen werden, falls wir in Kenntnis der AGB des Geschäftspartners die Lieferung ohne Einschränkungen durchführen.
- Unsere Produkte und Dienstleistungen stehen ausschließlich für den Erwerb oder die Reservierung durch natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften zur Verfügung, die das Geschäft im Rahmen ihrer geschäftlichen oder beruflichen Selbstständigkeit tätigen (entsprechend Unternehmer gemäß § 14 BGB). Geschäftsabschlüsse mit Endverbrauchern (gemäß § 13 BGB) sind nicht vorgesehen.
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind insbesondere anwendbar auf Verträge, die den Kauf und/oder die Zustellung von beweglichen Gütern betreffen, unabhängig davon, ob diese Güter von uns selbst gefertigt oder von Lieferanten bezogen werden (nach §§ 433, 650 BGB). Sofern nicht anders festgelegt, kommen die AGB in der Version zur Anwendung, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Kunden gültig ist.
- Bedeutsame Mitteilungen und Ankündigungen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (wie zum Beispiel Fristsetzungen, Mängelrügen, Rücktritt oder Preisminderung) müssen in schriftlicher Form, das heißt textlich (beispielsweise per Brief oder E-Mail), erfolgen. Gesetzlich vorgeschriebene Formen und zusätzliche Beweismittel, insbesondere bei Unsicherheiten bezüglich der Berechtigung des Erklärenden, bleiben hiervon unberührt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen
- Details zu Verträgen über den Verkauf von Produkten und/oder das Angebot von Dienstleistungen, einschließlich der Hauptmerkmale der Produkte und/oder Dienstleistungen, sind in den jeweiligen Offerten dargelegt.
- Unsere online präsentierten Offerten sind unverbindlich und ohne Verpflichtung. Sie repräsentieren keine festen Angebote für den Abschluss eines Vertrags. Dies bleibt auch gültig, falls wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (zum Beispiel Skizzen, Pläne, Berechnungen, Kostenvoranschläge, Hinweise auf DIN-Normen), oder andere Produktinformationen und Dokumente – auch in digitaler Form – zur Verfügung stellen, wobei wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
- Ein Vertragsverhältnis entsteht mit der Platzierung einer Bestellung für ein Produkt oder eine Dienstleistung durch den Kunden (als Vertragsangebot) und dessen Annahme durch uns. Die Zustimmung zum Vertragsangebot erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung (zum Beispiel per E-Mail), in der wir die Bearbeitung des Auftrags oder die Auslieferung des Produkts bestätigen (Auftragsbestätigung). Falls aus der Bestellung des Kunden nicht anders hervorgeht, sind wir berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang bei uns anzunehmen.
- Auf Anforderung fertigen wir ein maßgeschneidertes Angebot an, das wir Ihnen in schriftlicher Form zusenden und an welches wir uns für einen Zeitraum von fünf Tagen halten. In diesem Fall erfolgt der Vertragsabschluss unter der Bedingung der Verfügbarkeit des Produkts durch die Akzeptanz unseres Angebots mittels einer entsprechenden Bestellung oder durch die Bestätigung des Angebots durch den Kunden.
- Änderungen der Adresse, Wechsel in der Eigentümerschaft, Veränderungen in der Gesellschaftsstruktur oder andere relevante Änderungen der finanziellen Verhältnisse des Kunden sind uns umgehend in Schriftform mitzuteilen. Sollte nach Vertragsabschluss deutlich werden, dass unser Anspruch auf Zahlung aufgrund der mangelnden Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, stehen uns die Rechte gemäß § 321 BGB (Einrede der Unsicherheit) zu. In solchen Fällen sind wir berechtigt, Zahlungen oder Sicherheitsleistungen für sämtliche Forderungen aus allen bestehenden Verträgen zu verlangen und die Erfüllung dieser Verträge bis zur erfolgten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszusetzen.
§ 3 Leistungserbringung bei Dienstleistungen
(1) Falls der Vertrag Dienstleistungen umfasst, verpflichten wir uns zur Erbringung der in der Angebotsbeschreibung spezifizierten Leistungen. Diese Leistungen erbringen wir mit Sorgfalt und Fachkenntnis entweder selbst oder durch beauftragte Dritte.
§ 4 Versand- und Lieferbedingungen
- Die von uns genannten Lieferzeiten sind als Richtwerte zu verstehen und nicht bindend, es sei denn, eine feste Vereinbarung wurde getroffen. Bei Zahlungen im Voraus wird der Versand erst nach Erhalt des gesamten Kaufbetrags sowie der Transport- und Versandgebühren durchgeführt.
- Sollten wir feste Lieferfristen aufgrund von Umständen, die außerhalb unserer Verantwortung liegen (zum Beispiel bei Nichtverfügbarkeit des Produkts), nicht einhalten können, informieren wir den Kunden umgehend und teilen einen neuen voraussichtlichen Liefertermin mit. Sollte das Produkt auch zum neuen Termin nicht verfügbar sein, wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit in Kenntnis gesetzt. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn unsere Zulieferer uns nicht beliefern und uns kein Verschulden trifft.
- Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager. Das Risiko für zufälligen Verlust oder zufällige Beschädigung der Ware geht in diesen Fällen mit der Übergabe an den Kunden über.
- Auf Wunsch und Kosten des Kunden kann die Ware an einen anderen Ort gesendet werden (Versendungskauf). In diesem Fall geht das Risiko für zufälligen Verlust oder zufällige Beschädigung der Ware sowie das Verzögerungsrisiko bereits mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die für den Versand zuständige Person oder Institution über. In einigen Fällen erfolgt die Lieferung direkt vom Hersteller zum Kunden (Streckengeschäft). Falls nicht anders vereinbart, behalten wir uns das Recht vor, die Versandart (einschließlich des Transportunternehmens, des Versandweges, der Verpackung) selbst zu wählen. Auf Kundenwunsch kann der Versand mit einer entsprechenden Transportversicherung erfolgen.
- Wir behalten uns das Recht vor, Teilsendungen vorzunehmen, vorausgesetzt, diese sind für den Kunden im Sinne des vereinbarten Verwendungszwecks nutzbar, die Auslieferung der restlichen bestellten Artikel ist gewährleistet, und dem Kunden entstehen dadurch keine wesentlichen zusätzlichen Kosten oder Aufwände (außer wir stimmen zu, diese Kosten zu übernehmen).
- Falls der Kunde die Annahme der Ware verweigert, notwendige Mitwirkungsleistungen nicht erbringt oder unsere Lieferung aus anderen Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, verzögert wird, behalten wir uns das Recht vor, Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden einschließlich der entstehenden Mehrkosten (zum Beispiel Lagergebühren) zu fordern. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem entstandenen Schaden und den zusätzlichen Aufwendungen.
§ 5 Preisgestaltung sowie Transport- und Versandgebühren
Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen aufgeführten Preise sind, sofern nicht individuell anders vereinbart, als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen.
Kosten für Transport, Verpackung und Versand sind nicht im Preis inbegriffen und werden gesondert in Rechnung gestellt, außer es wurde eine Lieferung ohne Versandkosten vereinbart. Dies gilt ebenso für die Kosten einer eventuell vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Mögliche Zölle, Abgaben, Steuern und andere öffentliche Lasten fallen ebenfalls in den Verantwortungsbereich des Kunden.
Die Berechnung der Transportkosten erfolgt auf Basis des Gewichts und Volumens der bestellten Artikel.
Für Lieferungen ins europäische Ausland richten sich die Transportkosten nach dem Gewicht und der Postleitzahl des Empfängers.
Im Falle einer umsatzsteuerbefreiten Lieferung gemäß §§ 4 Nr. 1 lit. b) i.V.m. § 6 a UStG muss der Kunde eine Gelangensbestätigung unterschreiben, mit dem Firmenstempel versehen und an uns zurücksenden. Diese Rücksendung muss innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe des Kaufobjekts erfolgen. Sollte die Gelangensbestätigung nicht fristgerecht eingereicht werden, erfolgt eine Nachberechnung der Umsatzsteuer. Das Eigentumsrecht am Kaufobjekt bleibt bis zum Eingang der Gelangensbestätigung oder bis zur Bezahlung der nachberechneten Umsatzsteuer vorbehalten.
§ 6 Zahlungskonditionen
Tresolution ist autorisiert, die Rechnung als elektronisches Dokument (beispielsweise als PDF) per E-Mail an den Kunden zu senden (elektronischer Rechnungsversand). Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seiner E-Mail-Adresse, an die Rechnungen versendet werden sollen, unverzüglich schriftlich und rechtswirksam zu kommunizieren. Die Übersendung einer Rechnung an die zuletzt vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gilt als zugestellt, sofern der Kunde uns keine Änderung seiner E-Mail-Adresse mitgeteilt hat.
Dem Kunden stehen die im Bestellprozess genannten oder im jeweiligen Angebot spezifizierten Zahlungsoptionen zur Verfügung. Die Zahlung erfolgt generell im Voraus.
Die Zahlung ist ab dem Zeitpunkt der Rechnungserstellung fällig, sofern nicht abweichend eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Innerhalb einer fortlaufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Recht vor, eine Lieferung ganz oder teilweise ausschließlich gegen Vorauszahlung zu erbringen.
Das Einräumen von Skonti ist nur möglich, wenn dies im entsprechenden Angebot oder auf der Rechnung explizit vermerkt ist.
Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte gegenüber unseren Zahlungsansprüchen nur zu, wenn seine Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen und diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Sollte nach Vertragsabschluss (zum Beispiel durch die Beantragung eines Insolvenzverfahrens) ersichtlich werden, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis aufgrund der mangelnden Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, so haben wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen das Recht, die Leistung zu verweigern und – gegebenenfalls nach einer angemessenen Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB).
§ 7 Vorbehaltseigentum
(1) Das Eigentum an den verkauften Artikeln bleibt bis zur kompletten Begleichung aller unserer momentanen Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) unser Vorrecht.
(2) Waren, die unter dem Vorbehalt des Eigentums stehen, dürfen nicht an Dritte verpfändet oder zur Sicherheit übergeben werden, solange die gesicherten Forderungen nicht vollständig bezahlt sind. Der Kunde ist verpflichtet, uns umgehend in Schriftform zu informieren, falls ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder Dritte (wie beispielsweise durch Pfändungen) auf die uns zustehenden Waren zugreifen.
(3) Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Kunden, insbesondere bei ausstehender Zahlung des fälligen Kaufbetrags, haben wir das Recht, gemäß den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückzufordern. Die Aufforderung zur Rückgabe impliziert nicht gleichzeitig einen Vertragsrücktritt; wir behalten uns das Recht vor, ausschließlich die Ware zurückzufordern und den Rücktritt gesondert zu erklären. Falls der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht begleicht, können wir diese Rechte nur ausüben, wenn wir dem Kunden zuvor ohne Erfolg eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt haben oder eine solche Fristsetzung laut Gesetz nicht notwendig ist.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die unter Vorbehalt des Eigentums stehenden Waren im regulären Geschäftsbetrieb zu verkaufen und/oder zu verarbeiten, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. In diesem Zusammenhang gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen:
a) Der Eigentumsvorbehalt umfasst auch die Produkte, die aus der Verarbeitung, Umgestaltung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehen, und zwar zu deren vollem Wert. Diese Handlungen gelten als in unserem Auftrag durchgeführt, wodurch wir als Hersteller betrachtet werden, ohne dass uns dadurch Verpflichtungen entstehen. Wenn bei einer Verarbeitung, Umgestaltung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen bleibt, erlangen wir anteiliges Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte (inkl. Mehrwertsteuer) der bearbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Falls das Produkt des Kunden als Hauptgegenstand gilt, ist er verpflichtet, uns anteilig Miteigentum zu übertragen, sofern ihm der Hauptgegenstand gehört. Der Kunde verwahrt unser Miteigentum kostenlos. Ansonsten gilt für das entstandene Produkt dasselbe wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b) Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses gegenüber Dritten entstehen, sowie die Forderungen des Kunden im Hinblick auf die Ware, die aus einem anderen Rechtsgrund gegen seinen Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung und Versicherungsansprüche), einschließlich aller Saldoforderungen aus dem Kontokorrent, tritt der Kunde bereits jetzt vollständig/in Höhe unserer möglichen Forderungen oder unseres Miteigentumsanteils gemäß dem oben genannten Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch im Hinblick auf die abgetretenen Forderungen.
c) Der Kunde bleibt neben uns zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange diese nicht fällig sind, der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, keine Beeinträchtigung seiner Leistungsfähigkeit besteht und wir den Vorbehalt des Eigentums gemäß Absatz 3 nicht geltend machen. Sollten diese Bedingungen jedoch nicht erfüllt sein, können wir verlangen, dass der Kunde uns die Details der abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitteilt, alle für die Einziehung notwendigen Informationen bereitstellt, die entsprechenden Dokumente übergibt und die Schuldnern über die Abtretung informiert. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und die Einziehungsermächtigung zu widerrufen.
d) Sollte der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, werden wir auf Anfrage des Kunden Sicherheiten unserer Wahl freigeben.
§ 8 Gewährleistungsrechte
(1) Die gesetzlichen Bestimmungen bestimmen die Rechte des Kunden bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln (inklusive Fehl- und Teillieferungen sowie unangemessener Montage oder fehlerhafter Montageanleitung), es sei denn, es wird hier anders festgelegt. Unberührt von diesen Bestimmungen sind die speziellen gesetzlichen Regelungen im Falle der Weitergabe der unverarbeiteten Ware an Verbraucher, auch wenn diese weiterverarbeitet wird (Unternehmerregress gemäß § 478 BGB). Regressansprüche sind jedoch ausgeschlossen, wenn die fehlerhafte Ware vom Kunden oder einem anderen Unternehmer, beispielsweise durch Einbau in ein anderes Produkt, verarbeitet wurde.
(2) Der Verkauf gebrauchter Artikel erfolgt ohne jegliche Gewährleistung für Sachmängel.
(3) Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Aussagen und die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht aber Werbemaßnahmen, öffentliche Aussagen oder sonstige Anpreisungen des Herstellers oder Dritter. Der Kunde erhält durch uns keine Garantien im rechtlichen Sinne.
(4) Für die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist es erforderlich, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (gemäß §§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Die gelieferten Artikel sind sofort nach der Lieferung an den Kunden oder an eine von ihm bestimmte dritte Person zu prüfen, wobei die Prüfung von fachkundigem Personal durchgeführt werden soll. Sollte sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel zeigen, muss uns dieser umgehend schriftlich gemeldet werden. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von sieben Werktagen nach Lieferung und nicht sofort erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich gemeldet werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Versäumt der Kunde eine ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß gemeldeten Mangel gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
(5) Bei Mängeln der gelieferten Ware behalten wir uns das Wahlrecht vor, ob wir die Mängelbeseitigung durch Reparatur oder durch Lieferung eines mangelfreien Artikels (Ersatzlieferung) vornehmen. Das Recht, die Nacherfüllung unter gesetzlichen Voraussetzungen abzulehnen, bleibt hiervon unberührt.
(6) Die Durchführung der Nacherfüllung kann von uns davon abhängig gemacht werden, dass der Kunde den offenen Kaufpreis begleicht. Der Kunde ist allerdings befugt, einen dem Mangel entsprechenden angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.
(7) Der Kunde muss uns die notwendige Zeit und Gelegenheit für die Nacherfüllung gewähren, insbesondere die betroffene Ware zur Überprüfung bereitstellen. Bei einer Ersatzlieferung ist die mangelhafte Ware gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an uns zurückzusenden. Die Nacherfüllung umfasst nicht den Ausbau der mangelhaften Ware oder deren erneute Installation, sofern wir ursprünglich nicht zur Installation verpflichtet waren.
(8) Die für die Überprüfung und Nacherfüllung notwendigen Kosten, wie Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten sowie gegebenenfalls die Kosten für den Ausbau und Einbau, übernehmen bzw. erstatten wir entsprechend der gesetzlichen Regelungen, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die Erstattung der durch die unberechtigte Mangelbeseitigung entstandenen Kosten (zum Beispiel für Überprüfung und Transport) fordern, es sei denn, das Fehlen des Mangels war für den Kunden nicht erkennbar.
(9) Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden bei Mängeln bestehen nur gemäß den §§ 10 und 11 und sind ansonsten ausgeschlossen.
(10) Generell ist eine Rückgabe oder Stornierung von gekauften Artikeln ausgeschlossen.
§ 9 Haftungsregelungen
(1) Unsere Haftung ist uneingeschränkt in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei bewusstem Verschweigen eines Mangels, bei der Übernahme einer Garantie für die Wareneigenschaften und in allen anderen durch Gesetz geregelten Fällen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich eines gesetzlich milderen Haftungsmaßstabs (z. B. bei Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur für:
a) Schäden, die zu einer Beeinträchtigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen,
b) Schäden, die aus der nicht unwesentlichen Verletzung einer grundlegenden Vertragspflicht resultieren (eine Pflicht, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags essentiell ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner normalerweise vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens beschränkt.
(3) Die in § 10 Abs. 2 beschriebenen Haftungsbeschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen durch oder zugunsten von Personen, für deren Verschulden wir nach gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich sind. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden gemäß dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Ein Rücktritt oder eine Kündigung durch den Kunden aufgrund einer Pflichtverletzung, die keinen Mangel darstellt, ist nur zulässig, wenn die Pflichtverletzung von uns zu verantworten ist. Ansonsten sind die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen maßgebend.
(5) Die Datenübertragung im Internet kann nach aktuellem Stand der Technik nicht immer fehlerfrei und dauerhaft verfügbar gewährleistet werden. Daher übernehmen wir keine Haftung für eine permanente und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit unserer Webseite und der darauf angebotenen Dienste.
(6) Der Kunde erkennt an, dass er die ihm bereitgestellten Texte und Daten sorgfältig überprüfen muss und Tresolution nicht für eventuelle Fehler haftbar gemacht werden kann. Tresolution haftet nicht für Mängel in Bezug auf die bereitgestellten Textinhalte, insbesondere nicht für deren Korrektheit, Fehlerfreiheit, Rechtskonformität, Vollständigkeit und/oder Nutzbarkeit.
§ 10 Verjährungsfristen
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren Ansprüche aufgrund von Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr nach der Lieferung der Ware.
(2) Sofern die gelieferte Ware ein Bauwerk darstellt oder als Baustoff verwendet wurde und dadurch einen Mangel verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB fünf Jahre ab Lieferung. Dies berührt nicht weitere spezielle gesetzliche Regelungen zur Verjährung (insbesondere § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
(3) Die oben genannten Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten ebenfalls für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die aus einem Mangel der Ware resultieren, außer die Anwendung der regulären gesetzlichen Verjährungsfristen (§§ 195, 199 BGB) würde in einem speziellen Fall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden nach § 10 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 (a) dieser AGB sowie gemäß dem Produkthaftungsgesetz unterliegen jedoch ausschließlich den gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 11 Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Der Erfüllungsort für alle unsere Lieferverpflichtungen sowie sonstigen vertraglichen Verpflichtungen ist unser Unternehmenssitz in 65428 Rüsselsheim.
(2) Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamte Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar, unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(3) Sofern der Kunde als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, als juristische Person des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtliches Sondervermögen agiert, ist München der ausschließliche – auch internationale – Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis direkt oder indirekt resultierenden Streitigkeiten. Dies gilt ebenfalls, wenn der Kunde als Unternehmer gemäß § 14 BGB handelt. Wir behalten uns jedoch vor, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
§ 12 Urheberrechtliche Bestimmungen
Wir besitzen Urheberrechte an sämtlichen Bildern, Filmen und Texten, die in unserem Online-Shop veröffentlicht werden. Die Nutzung dieser Bilder, Filme und Texte ist ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
Stand: 04.10.2023
Kundeninformationen
Identität des Verkäufers/Anbieters
Tresolution Energy GmbH
Blumenweg 22
65428 Rüsselsheim am Main
Deutschland
Telefon: 0160 5608988
E-Mail: info@tresolution-energy.de
Datenschutzerklärung
Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes verwerten.
Unsere Datenschutzbestimmungen können Sie unter https://tresolution-energy.de/datenschutzerklaerung/ abrufen.