Förderung und Finanzierung für Photovoltaik 2024

Person tippt auf einem Taschenrechenr, im Hintergund ist ein Solarpanel

Das Wichtigste in Kürze

  • KfW-Förderung: Die KfW unterstützt die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern mit zinsgünstigen Krediten über das Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“.
  • Einspeisevergütung: Die Einspeisevergütung nach dem EEG bietet feste Vergütungssätze für den ins Netz eingespeisten Solarstrom. Seit 2024 sinken die Vergütungssätze halbjährlich um ein Prozent.
  • Bundes- und Landesförderungen: Zusätzlich zu den Bundesförderungen bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Investitionszuschüsse und Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an.
  • Steuerliche Vorteile: Photovoltaikanlagen profitieren von verschiedenen steuerlichen Vorteilen, einschließlich Umsatzsteuerbefreiungen und Abschreibungsmöglichkeiten.
  • Solarpflicht: Mehrere Bundesländer haben eine Solarpflicht für Neubauten und teilweise auch für Bestandsgebäude eingeführt, um den Ausbau der Solarenergie zu fördern.

Die Energiewende und der Übergang zu erneuerbaren Energien sind zentrale Bestandteile einer nachhaltigen Zukunft. Photovoltaikanlagen spielen dabei eine entscheidende Rolle, da sie saubere und erneuerbare Energie aus Sonnenlicht erzeugen. Allerdings sind die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen mit erheblichen Kosten verbunden. Ohne finanzielle Unterstützung und geeignete Förderprogramme wäre es für viele Haushalte und Unternehmen schwierig, die notwendigen Investitionen zu tätigen.

 

Förderprogramme sind daher von entscheidender Bedeutung, um die Verbreitung von Photovoltaikanlagen zu fördern. Sie tragen dazu bei, die hohen Anfangsinvestitionen zu senken und machen den Umstieg auf Solarenergie wirtschaftlich attraktiver. Staatliche Zuschüsse, steuerliche Vorteile und Einspeisevergütungen reduzieren die finanziellen Hürden und ermöglichen es mehr Menschen, von den Vorteilen der Solarenergie zu profitieren.

 

Darüber hinaus leisten Förderungen einen wichtigen Beitrag zum Erreichen nationaler und internationaler Klimaziele. Sie beschleunigen den Ausbau erneuerbarer Energien, reduzieren den CO2-Ausstoß und fördern die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. In diesem Kontext sind Förderprogramme nicht nur ein finanzieller Anreiz, sondern auch ein strategisches Instrument, um die Energiewende erfolgreich zu gestalten und eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten.

1. Bundes- und Landesförderungen

Bundesförderungen

  1. KfW-Förderung:
    • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Die KfW bietet zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse für die Installation von PV-Anlagen an. Diese Förderungen können auch Batteriespeicher umfassen. Weitere Informationen finden Sie auf der KfW-Website.
  2. BAFA-Förderung:
    • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Das BAFA fördert Energieberatungen, die zur Planung und Optimierung von PV-Anlagen beitragen können. Mehr dazu auf der BAFA-Website.

Landesförderungen

Viele Bundesländer haben eigene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen, die zusätzlich zu den Bundesförderungen genutzt werden können. Diese Programme variieren je nach Bundesland und können Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder spezielle Förderungen für Batteriespeicher umfassen.

Bundesland Förderprogramm Website
Nordrhein-Westfalen progres.nrw NRW-Wirtschaftsministerium
Bayern 10.000-Häuser-Programm Bayerisches Wirtschaftsministerium
Baden-Würtemberg Klimaschutz-Plus Umweltministerium Baden-Württemberg
Hessen Solar-Invest Hessisches Wirtschaftsministerium
Sachsen Energie- und Klimaschutzförderprogramm Sächsisches Staatsministerium
Rheinland-Pfalz Solar Invest Umweltministerium Rheinland-Pfalz
Niedersachsen Klimaschutz und Energieeffizienz Niedersächsisches Umweltministerium
Thüringen Solar Invest Thüringer Umweltministerium
Brandenburg RENplus Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Brandenburg
Schleswig-Holstein Klimaschutz-Förderung Energiewende und Klimaschutz Schleswig-Holstein
Mecklenburg-Vorpommern Klimaschutz- und Energieeffizienzförderprogramm Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt KLIMANEUTRAL Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Saarland Klimaschutzförderung Saarland Umweltministerium Saarland
Bremen Bremer Klimaschutz- und Energieeffizienzprogramm Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen
Hamburg Energieeffizienz- und Klimaschutzprogramm Behörde für Umwelt und Energie Hamburg

Landesförderungen

Neben den Bundes- und Landesförderungen bieten auch viele Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme an. Diese können in Form von Zuschüssen oder weiteren finanziellen Anreizen gewährt werden. Es lohnt sich, die Websites der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen zu besuchen.

Die Kombination dieser Förderungen kann die Investitionskosten für Photovoltaikanlagen erheblich senken und die Rentabilität steigern. Es ist ratsam, sich vor der Investition umfassend über die verfügbaren Fördermöglichkeiten zu informieren und diese zu nutzen.

Förderung und Finanzierung für Photovoltaikanlagen

2. Steuerliche Vorteile

Die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) können durch verschiedene steuerliche Vorteile finanziell unterstützt werden. Diese Vorteile tragen dazu bei, die Gesamtkosten der Anlage zu senken und die Rentabilität zu erhöhen. Hier sind die wichtigsten steuerlichen Vorteile, die bei der Investition in eine PV-Anlage genutzt werden können:

1. Vorsteuerabzug

Betreiber von PV-Anlagen können die bei der Anschaffung und Installation der Anlage anfallende Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Dies gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Betreiber, sofern sie sich als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes registrieren lassen.

2. Vorsteuerabzug

Die Kosten für die Anschaffung und Installation der PV-Anlage können über die Nutzungsdauer der Anlage abgeschrieben werden. Dies geschieht in der Regel über einen Zeitraum von 20 Jahren. Es gibt zwei Abschreibungsmöglichkeiten:

  • Lineare Abschreibung: Die Kosten werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
  • Degressive Abschreibung: Höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren und geringere in den späteren Jahren. Diese Methode bietet größere steuerliche Vorteile in den ersten Jahren nach der Installation.

3. Einnahmen aus Einspeisevergütung

Die Einnahmen aus der Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb versteuert werden. Diese Einnahmen können jedoch durch die Betriebsausgaben, einschließlich Abschreibungen und Wartungskosten, reduziert werden.

4. Sonderabschreibungen

Unter bestimmten Bedingungen können Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden. Diese ermöglichen es, zusätzliche 20% der Anschaffungskosten im ersten Jahr oder in den ersten fünf Jahren abzuschreiben. Dies kann die steuerliche Belastung in den Anfangsjahren weiter senken.

5. Steuerfreie Einnahmen für kleine Anlagen

Für kleine PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern, die weniger als 10 kWp (Kilowatt Peak) Leistung haben und überwiegend dem Eigenverbrauch dienen, gibt es seit 2021 eine Vereinfachungsregelung. Die Einnahmen und die dazugehörigen Ausgaben müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, sofern die Anlage nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurde.

6. Investitionsabzugsbetrag

Kleine und mittlere Unternehmen können einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten der PV-Anlage geltend machen. Dieser Betrag kann bereits vor der Anschaffung steuerlich abgesetzt werden, was die Liquidität erhöht, und die Steuerlast mindert.

7. Einnahmenüberschussrechnung

Betreiber können ihre Einkünfte aus dem Betrieb der PV-Anlage im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Dies ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die weniger aufwendig ist als die Bilanzierung und für viele Betreiber eine praktische Lösung darstellt.

 

Diese steuerlichen Vorteile können die finanzielle Belastung durch die Investition in eine PV-Anlage erheblich reduzieren und tragen dazu bei, die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu verbessern. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die individuellen steuerlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen und sicherzustellen, dass alle relevanten Regelungen eingehalten werden.

Techniker berät zur Förderung für Photovoltaikanlagen

3. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2024

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Es wurde erstmals im Jahr 2000 mit dem „100.000-Dächer-Programm“ eingeführt und hat seither zahlreiche Anpassungen erfahren, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu unterstützen. Die aktuelle Version, das EEG 2023, wurde als Teil des sogenannten Osterpakets verabschiedet und gilt seit Juli 2022.

Einspeisevergütung nach dem EEG

Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Instrument des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und dient dazu, den Ausbau erneuerbarer Energien, einschließlich Photovoltaik, zu fördern. Sie stellt sicher, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom eine festgelegte Vergütung erhalten. Diese Vergütung ist über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert und bietet damit eine langfristige Planungssicherheit. Hier sind die wichtigsten Aspekte der Einspeisevergütung nach EEG:

  1. Vergütungssätze

Die Höhe der Einspeisevergütung wird von der Bundesnetzagentur festgelegt und variiert je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. Die Vergütungssätze sinken regelmäßig, um den technologischen Fortschritt und die sinkenden Kosten der Photovoltaiktechnologie zu berücksichtigen. Aktuelle Vergütungssätze können auf der Website der Bundesnetzagentur eingesehen werden.

 

  1. Anlagenkategorien

Die Einspeisevergütung unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien von PV-Anlagen, abhängig von der Anlagengröße und dem Standort:

 

  • Kleinanlagen (bis 10 kWp)
  • Mittelgroße Anlagen (10 bis 100 kWp)
  • Großanlagen (über 100 kWp)
  • Freiflächenanlagen: Anlagen, die auf Freiflächen installiert sind, haben spezifische Vergütungssätze, die sich von Dachanlagen unterscheiden.

 

  1. Degression der Vergütung

Die Einspeisevergütung unterliegt einer monatlichen Degression, das heißt, die Vergütungssätze sinken in regelmäßigen Abständen. Diese Degression spiegelt die Kostensenkungen in der Solarbranche wider und soll die Marktanpassung fördern. Es ist daher vorteilhaft, die Inbetriebnahme der Anlage zeitlich zu planen, um höhere Vergütungssätze zu sichern.

 

  1. Marktintegrationsmodell

Für Neuanlagen, die eine bestimmte Leistungsgrenze überschreiten, gilt das Marktintegrationsmodell. Dies bedeutet, dass nur ein Teil des erzeugten Stroms (in der Regel 50-60%) mit der Einspeisevergütung vergütet wird. Der restliche Strom muss entweder selbst verbraucht oder direkt vermarktet werden. Dieses Modell soll den Eigenverbrauch und die Direktvermarktung fördern.

 

  1. Direktvermarktung

Betreiber größerer PV-Anlagen sind verpflichtet, den erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Sie erhalten zusätzlich zur Marktvergütung eine Marktprämie, die die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis und der festen Einspeisevergütung ausgleicht. Dies soll die Integration erneuerbarer Energien in den Strommarkt fördern.

 

  1. Ausschreibungen

Für sehr große PV-Anlagen ist eine Teilnahme an Ausschreibungen erforderlich. In diesem Verfahren werden die Vergütungssätze durch Gebote ermittelt, wobei die wirtschaftlichsten Projekte den Zuschlag erhalten. Dies erhöht den Wettbewerbsdruck und sorgt für kosteneffiziente Projekte.

 

  1. Meldepflichten

Betreiber von PV-Anlagen müssen ihre Anlagen bei der Bundesnetzagentur und dem zuständigen Netzbetreiber melden, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Dies umfasst die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister und die Übermittlung relevanter Daten.

 

  1. Netzanschluss

Die Einspeisevergütung setzt voraus, dass die PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist. Der Netzanschluss muss gemäß den technischen Anschlussbedingungen des jeweiligen Netzbetreibers erfolgen.

 

Die Einspeisevergütung nach EEG ist ein wesentliches Element zur Förderung der Photovoltaik in Deutschland. Sie bietet Betreibern eine sichere Einnahmequelle und unterstützt die wirtschaftliche Rentabilität der Anlagen. Durch die Kombination von Einspeisevergütung, Eigenverbrauch und gegebenenfalls Direktvermarktung kann eine PV-Anlage zu einer lohnenden Investition werden.

Aktuelle Vergütungssätze

Ab dem 1. Februar 2024 gelten folgende Vergütungssätze für PV-Anlagen:

Zeitraum: 01.02.2024 – 31.07.2024

Anlagengröße Überschusseinspeisung (Cent/kWh) Volleinspeisung (Cent/kWh)
bis 10 kWp 8,11 12,87
bis 40 kWp 7,03 10,79

Zeitraum: 01.08.2024 – 31.01.2025

Anlagengröße Überschusseinspeisung (Cent/kWh) Volleinspeisung (Cent/kWh)
bis 10 kWp 8,03 12,74
bis 40 kWp 6,96 10,68

Seit Februar 2024 werden die Einspeisevergütungssätze alle sechs Monate um ein Prozent gesenkt, um die öffentliche Hand zu entlasten. Diese Regelung wurde im EEG 2023 eingeführt.

 

Weitere Änderungen und Regelungen

Das EEG 2023 hat auch weitere wichtige Änderungen eingeführt:

  1. Steuererleichterungen: Seit 2023 müssen Privatpersonen keine Einkommensteuer auf Gewinne aus der Eigenstromversorgung zahlen. Zudem sind kleine Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und bis 15 kWp auf Wohneinheiten von der Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer befreit.
  2. Flexible Einspeiseoptionen: Betreiber können jährlich zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wählen, was zusätzliche Flexibilität bietet.
  3. Registrierungspflicht: Jede Photovoltaikanlage muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Dies ist innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erforderlich, um Kürzungen bei der Förderung zu vermeiden.
  4. Keine EEG-Umlage: Die EEG-Umlage wurde gestrichen, was die Abrechnung beim Stromverkauf erleichtert. Für Anlagen, die bis zu 30 MWh pro Jahr erzeugen, ist kein Erzeugungszähler mehr erforderlich.
  5. Einspeisevergütung für Gartenmodule: Auch Solarmodule im Garten bis 20 kWp werden gefördert, sofern das Hausdach für eine Installation nicht geeignet ist.

Das EEG 2023 bietet eine solide Grundlage für die Förderung von Photovoltaikanlagen und unterstützt sowohl private als auch gewerbliche Betreiber durch feste Einspeisevergütungen, Steuererleichterungen und flexible Einspeiseoptionen. Diese Maßnahmen sollen die Nutzung von Solarenergie weiter vorantreiben und dazu beitragen, die Energiewende in Deutschland erfolgreich zu gestalten.

4. Solarpflicht nach Bundesländern

In Deutschland haben verschiedene Bundesländer Solarpflichten für Neubauten und teilweise auch für Bestandsgebäude eingeführt. Diese Verpflichtungen sollen den Ausbau der Solarenergie fördern und die Klimaziele unterstützen. Hier sind die Regelungen in den einzelnen Bundesländern zusammengefasst:

 

Baden-Württemberg

  • Seit Januar 2022: Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude und überdachte Parkplätze.
  • Seit Mai 2022: Solarpflicht für neue Wohngebäude.
  • Seit Januar 2023: Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen.

Bayern

  • Seit Juli 2023: Solarpflicht für Nichtwohngebäude, mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche muss mit Solaranlagen bedeckt sein.
  • Ab 2025: Solarpflicht für Wohngebäude und Dachsanierungen.

Berlin

  • Seit Januar 2023: Solarpflicht für neue Gebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Dachfläche, mindestens 30% der Dachfläche müssen mit Solar belegt werden.
  • Bei umfangreichen Dachsanierungen: Gilt auch für Bestandsgebäude.

Brandenburg

  • Ab Juni 2024: Solarpflicht bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut für Gebäude mit überwiegend öffentlicher Nutzung und Gewerbebauten.

Bremen

  • Ab Juli 2024: Solarpflicht bei Dachsanierungen privater Bauten.
  • Ab Juli 2025: Solarpflicht für alle Neubauten, mindestens 50% der geeigneten Fläche muss mit PV-Anlagen ausgestattet werden.

Hamburg

  • Seit Januar 2023: Solarpflicht für Neubauten.
  • Ab 2025: Solarpflicht auch für Bestandsbauten bei kompletter Dacherneuerung.
  • Ab 2027: Kombinierte Nutzung von Dächern für PV-Anlagen und Begrünung.

Hessen

  • Seit Ende 2022: Solarpflicht für neu gebaute Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen und landeseigene Neubauten.
  • Ab Ende November 2024: Solarpflicht für landeseigene Bestandsgebäude.

Niedersachsen

  • Seit Januar 2023: Solarpflicht für neue Gewerbeimmobilien mit mehr als 75 Quadratmetern Dachfläche und für alle öffentlichen Neubauten.
  • Ab Januar 2025: Solarpflicht für neue Wohngebäude und bei grundlegenden Dachsanierungen.

Nordrhein-Westfalen

  • Seit 2023: Solarpflicht für kommunale Gebäude.
  • Seit 2024: Solarpflicht für gewerblichen Neubau.
  • Ab 2025: Solarpflicht für neue Wohnhäuser.
  • Ab 2026: Solarpflicht für alle Gebäude und Dachsanierungen mit mehr als 50 Quadratmetern Fläche.

Rheinland-Pfalz

  • Seit Januar 2023: Solarpflicht für gewerbliche Neubauten und öffentliche Gebäude.
  • Seit Januar 2024: Private Neubauten und umfassende Dachsanierungen müssen „PV-ready“ sein.

Schleswig-Holstein

  • Seit Januar 2023: Solarpflicht für den Neubau und die Sanierung von Nichtwohngebäuden und großen Parkplätzen.
  • Ab 2025: Allgemeinere Solarpflicht geplant, Details unklar.

Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

  • Derzeit keine Solarpflicht für Wohngebäude oder keine genauen Zeitpläne.
Taschenrechner auf einem Solarpanel

5. Solar-Förderung durch KfW 270

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sowie Batteriespeichern durch das Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“. Dieses Programm bietet zinsgünstige Darlehen für Privatpersonen und Unternehmen und deckt dabei nicht nur die reinen Anschaffungskosten, sondern auch die Ausgaben für Planung, Projektierung und Installation.

Eckdaten des KfW-Programms 270

  • Förderkredit: Über das Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ vergibt die KfW Förderkredite mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren und einer maximalen Darlehenssumme von bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben.
  • Kostenabdeckung: Gefördert werden bis zu 100 % der Investitionskosten, einschließlich der Planung und Installation der Anlage sowie Kosten für Batteriespeicher.
  • Laufzeiten: Die Kredite haben flexible Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren, wobei das erste Jahr tilgungsfrei ist.
  • Zinssatz: Der Zinssatz beginnt bei 4,72 % (Stand Dezember 2023) und ist abhängig von der Bonität des Antragstellers sowie der Qualität der Sicherheiten. Mitte 2024 lag der bestmögliche effektive Jahreszins bei 5,21 %.
  • Antragstellung: Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner. Die individuelle Bonitätsprüfung und die Ermittlung der Konditionen werden ebenfalls durch die jeweilige Bank durchgeführt.

Voraussetzungen und Besonderheiten

  • Erfüllung der EEG-Anforderungen: Die zu fördernden PV-Anlagen müssen den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entsprechen. Dies ist in der Regel bei PV-Anlagen auf Wohnhäusern der Fall.
  • Wirkleistungsbegrenzung: Anlagen, die über das KfW-Programm finanziert werden, dürfen nur 50 % des produzierten Stroms ins Stromnetz einspeisen.
  • Erweiterungen: Bestehende Anlagen können ebenfalls erweitert und durch das KfW-Programm gefördert werden.

Schritte zur Antragstellung

  1. Vorbereitung: Mit dem KfW-Förderassistenten können Sie den Antrag optimal vorbereiten.
  2. Antragstellung: Der Antrag wird über eine Bank oder einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl eingereicht.
  3. Prüfung und Bewilligung: Die KfW prüft die Unterlagen, und nach erfolgreicher Bewilligung kann der Kreditvertrag abgeschlossen und die Installation der Anlage begonnen werden.

Alternative Finanzierungsoptionen

Neben der KfW bieten auch spezielle Umwelt- und Ökobanken wie die UmweltBank, GLS-Bank, SWK Bank und Ethikbank ähnliche Konditionen für die Finanzierung von PV-Anlagen an. Auch herkömmliche Banken haben zunehmend attraktive Finanzierungsoptionen für Photovoltaikprojekte im Angebot.

 

Die Solar-Förderung durch das KfW-Programm 270 ist somit eine attraktive Möglichkeit, die hohen Anfangsinvestitionen für Photovoltaikanlagen zu finanzieren und langfristig von den Vorteilen der Solarenergie zu profitieren.

6. FAQ: Förderung und Finanzierung für Photovoltaik 2024

Ja, Photovoltaikanlagen werden auch 2024 durch verschiedene Förderprogramme unterstützt. Dazu gehören staatliche Zuschüsse, Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie spezielle Förderungen auf Bundes- und Landesebene.

Die Höhe der Förderung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Größe der Anlage und der Standort. Es gibt Einspeisevergütungen, die je nach Anlagengröße variieren, sowie Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Aktuelle Einspeisevergütungssätze und Förderbeträge können bei den zuständigen Behörden oder über das EEG 2024 eingesehen werden.

Ja, private PV-Anlagen werden gefördert. Neben der Einspeisevergütung gibt es auch steuerliche Vorteile und Zuschüsse, die speziell für Privatpersonen vorgesehen sind. Zudem bieten einige Bundesländer zusätzliche Förderprogramme für private Haushalte an.

Ja, auch gewerbliche PV-Anlagen können von verschiedenen Förderprogrammen profitieren. Dies umfasst Einspeisevergütungen, steuerliche Anreize sowie spezielle Förderkredite für Unternehmen. Zudem bieten einige Bundesländer eigene Förderprogramme für gewerbliche Nutzer an.

Die Kosten für eine PV-Anlage variieren je nach Größe, Technologie und Installationsaufwand. Durchschnittlich liegen die Kosten für kleine bis mittlere Anlagen (bis 10 kWp) zwischen 1.200 und 1.800 Euro pro kWp. Für eine genauere Kostenschätzung sollten individuelle Angebote von Installationsfirmen eingeholt werden.

Ja, für kleine Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp auf Einfamilienhäusern und bis 15 kWp auf Wohneinheiten gelten Steuerbefreiungen. Diese Anlagen sind von der Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer befreit, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Eine Solaranlage lohnt sich insbesondere dann, wenn ein hoher Eigenverbrauch des erzeugten Stroms möglich ist und die Einspeisevergütung sowie Förderprogramme genutzt werden können. Zudem tragen sinkende Anschaffungskosten und steigende Strompreise zur Wirtschaftlichkeit bei. Eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung kann helfen, den optimalen Nutzen zu ermitteln.

Hier geht es zum vollständigen Artikel „Photovoltaik 2024: Lohnt sich eine PV-Anlage für mich?“

Wichtiger Hinweis:
Dieser Beitrag stellt eine zusammenfassende Übersicht über Photovoltaik Förderungen dar und wurde mit größter Sorgfalt verfasst. Dennoch übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Angaben. Für detaillierte rechtliche Informationen empfehlen wir, einen Experten zu konsultieren.

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